Blick über den Zaun

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Struktur des Schulverbunds

Der ‚Blick über den Zaun‘ stellt eine zivilgesellschaftliche Einrichtung dar, die sich mit Hilfe des externen Evaluationsverfahrens der gegenseitigen Besuche um die Schulentwicklung in besuchten wie besuchenden Schulen kümmert und damit einen Beitrag zur Verbesserung von Schule „von unten“ leistet.

Aufgrund der Erweiterung des Schulverbunds wurde es notwendig über die rein informellen Strukturen hinaus, Strukturen zu etablieren. Diese sollen im Folgenden vorgestellt werden.

  • Die Arbeitskreise stellen den Kern des ‚Blick über den Zaun‘ dar. Sie setzen sich aus jeweils 8-10 Mitgliedsschulen zusammen, von denen zwei bis drei Personen zu festen Vertreter*innen der Schulen im ‚Blick über den Zaun‘ werden. Zumindest eine Person kommt dabei aus der Schulleitung, eine weitere aus dem weiteren Kollegium. Die Arbeitskreise arbeiten autonom auf Basis der gemeinsamen Grundsätze. Ihr Kerngeschäft sind die gegenseitigen Besuche in den Schulen, aber auch die inhaltliche Fortbildung. Aktuell arbeiten die mehr als 130 Schulen in 16 Arbeitskreisen.
  • Die Koordinationsgruppe ist für die strukturelle Arbeit und die Wahrnehmung und Positionierung des ‚Blick über den Zaun‘ nach außen zuständig. Sie setzt sich aus den Sprecher*innen der Arbeitskreise, dem Sprecher*innen-Team, der Arbeitsstelle, den Vereinsmitgliedern und langjährigen Mitgliedern (Ur-BüZler)zusammen.
  • Das Sprecher*innen-Team wird von der KOO gewählt. Es leitet den Schulverbund und vertritt ihn nach außen.
  • Arbeitsstelle ‚Blick über den Zaun‘: Die Arbeitsstelle koordiniert die Aufgaben des Schulverbunds und ist Ansprechpartner sowohl für die Mitglieder des Schulverbunds als auch für Interessierte von außen. Darüber hinaus übernimmt die Arbeitsstelle auch konzeptionelle Aufgaben im Sinne einer strategischen Weiterentwicklung des Schulverbunds.
  • Der Verein „Schulverbund ‚Blick über den Zaun‘ e.V.“ schließlich dient vor allem als rechtlich verankerte Struktur, die (aufgrund eines Eintrags im Vereinsregister sowie der anerkannten Gemeinnützigkeit) die Verwaltung von Geldern und die Annahme von Spenden ermöglicht.

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