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Struktur des Blick über den Zaun

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Der ‚Blick über den Zaun' stellt eine zivilgesellschaftliche Einrichtung dar, die sich mit Hilfe des externen Evaluationsverfahrens der gegenseitigen Besuche um die Schulentwicklung in besuchten wie besuchenden Schulen kümmert und damit einen Beitrag zur Verbesserung von Schule „von unten" leistet.

Aufgrund der Erweiterung des Schulverbunds wurde es notwendig über die rein informellen Strukturen hinaus, Strukturen zu etablieren. Diese sollen im Folgenden vorgestellt werden.

  • Die Arbeitskreise stellen den Kern des ‚Blick über den Zaun' dar. Sie setzen sich aus jeweils 8-10 Mitgliedsschulen zusammen, von denen zwei bis drei Personen zu festen Vertretern der Schulen im ‚Blick über den Zaun' werden. Zumindest eine Person kommt dabei aus der Schulleitung, eine weitere aus dem weiteren Kollegium. Die Arbeitskreise arbeiten autonom auf Basis der gemeinsamen Grundsätze. Ihr Kerngeschäft sind die gegenseitigen Besuche in den Schulen, aber auch die inhaltliche Fortbildung (in den Arbeitskreisen und über die Arbeitskreise hinweg).
  • Die Koordinationsgruppe ist für die strukturelle Arbeit und die Wahrnehmung und Positionierung des ‚Blick über den Zaun' nach außen zuständig. Ihre Mitglieder sind vor allem die SprecherInnen der Arbeitskreise. Die Kooptation von Mitgliedern bleibt aber möglich, sodass Ur-BüZler - wie andere Personen auch - in Zukunft weiter eingebunden werden können sollen.
  • Reformpädagogische Arbeitsstelle ‚Blick über den Zaun' (RPA): Die RPA konnte durch die Stiftungsförderung der Montag Stiftung - Jugend und Gesellschaft sowie der Robert Bosch Stiftung eröffnet werden. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung der Koordination. Sie versteht sich als Dienstleister gegenüber dem Verbund ‚Blick über den Zaun', direkt gegenüber der Koordinationsgruppe, aber ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch offen für Wünsche der Arbeitskreise.
  • Der Verein "Schulverbund ‚Blick über den Zaun' e.V." schließlich dient vor allem als rechtlich verankerte Struktur, die (aufgrund eines Eintrags im Vereinsregister sowie der anerkannten Gemeinnützigkeit) die Verwaltung von Geldern und die Annahme von Spenden ermöglicht.
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