BüZ-Schule werden

Neue Mitglieder?

Der Schulverbund ‘Blick über den Zaun’ steht grundsätzlich allen Schulen offen, d.h. Schulen aller Schulformen und -stufen unterschiedlicher Traditionen. Schulen in freier Trägerschaft sind genauso willkommen wie staatliche Regelschulen. Die Schulen können dabei aus unterschiedlichen Regionen aus Deutschland oder dem deutschsprachigen Ausland kommen.

Notwendig für die Teilnahme ist weder der explizite Bezug auf eine bestimmte reformpädagogische Quelle, noch der Nachweis, dass die Schule bereits zu den „besonderen Schulen“ des Landes zählt.

Schritte zur Mitgliedschaft

Notwendig ist jedoch – und dies macht die Schule bereits zu einer besonderen Schule –, dass sie sich aufgemacht hat, die Schule, den Unterricht und die Zusammenarbeit wie das Zusammenleben zwischen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen zu verändern. Orientierung dabei sollen die Leitlinien des ‚Blick über den Zaun‘ bieten, wie sie durch das Leitbild und die Standards konkretisiert sind.

Prüfen, ob die Mitgliedschaft sinnvoll ist…

Die Mitgliedschaft wird von den bisherigen Mitgliedern im Schulverbund als gewinnbringend erlebt, obwohl durch die Mitgliedschaft Kosten anfallen und Zeitressourcen eingefordert werden sowie Vertretungslösungen während der Abwesenheit bei Schulbesuchen gefunden werden müssen. Dies ist sicherlich nur dann der Fall, wenn die Akzeptanz für den ‚Blick über den Zaun‘ in zumindest einer starken Gruppe der Schule gegeben ist, wenn die Bereitschaft besteht, die Schule (auch) hinsichtlich der Standards des Schulverbunds zu entwickeln. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann die Mitarbeit im ‚Blick über den Zaun‘ ertragreich sein.

Optimal vorbereitet sein

Unabdingbare Voraussetzung der Mitgliedschaft ist die Zustimmung der Schule zu den Standards des ‚Blick über den Zaun‘, dem Verfahren der externen Evaluation über die gegenseitigen Schulbesuche sowie die Bereitschaft ein stabiles Tandem aus Schulleitung und weiterem Kollegium zu bestimmen, welches an diesen Schulbesuchen teilnimmt. Die Zustimmung der Schule soll sich dabei nicht durch die Zustimmung durch die Schulleitung oder eine kleine Steuergruppe ausdrücken. Im Bestfall wird der Beschluss durch Lehrer- und Schulkonferenz über die vorherige gemeinsame intensive Bearbeitung der Standards vorbereitet.

Aufnahme

Sind alle Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Schulverbund erfüllt, können Schulen in den Schulverbund aufgenommen werden. Die konkrete Arbeit kann beginnen, sobald die Arbeitsstelle zusammen mit den Sprecher:innen des Schulverbunds einen passenden Arbeitskreis für die neue Schule gefunden hat.

Sie können sich eine Mitgliedschaft Ihrer Schule im Schulverbund ‚Blick über den Zaun‘ vorstellen? Nehmen Sie Kontakt auf – wir informieren Sie gerne zu den Aufnahmebedingungen und dem weiteren Verfahren.